Raiffeisenbank sponsert Schützenverein
Die Raiffeisenbank Gruibingen hat dem Schützenverein Gruibingen eine großzügige Spende zukommen lassen. Der Betrag wird für den Unterhalt unserer Schießanlage in der Corona-Pandemie, in der bekannter weise viele unserer Veranstaltungen abgesagt werden mussten, verwendet. Im Namen der Vereinsmitglieder möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich für die Unterstützung bedanken.
Uwe Abt, Oberschützenmeister
Hauptversammlung
Auf Grund der aktuellen Corona-Situation wird die Hauptversammlung auf einen späteren Termin verschoben. Sobald eine Durchführung wieder problemlos möglich ist, wird dies an dieser Stelle bekannt gegeben.
Die Vorstandschaft
Schießsport – Gaststättenbetrieb – vorübergehend behördlich untersagt!
Liebe Mitglieder und Freunde des Schießsports,
16.12.2020 – Neue Corona-Verordnung – Änderungen im Sport
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.
Für den Bereich Schießsport haben sich Änderungen ergeben. Es ist ab sofort nur der Sport im Freien gestattet. Es dürfen nur noch öffentliche und private Sportanlagen bei denen es sich um weitläufige Außenanlagen handelt genutzt werden. Hierzu zählen nicht: offene und teilgedeckte Schießstände. Laut Information des Kultus- und Sozialministeriums fallen einzig Bogenplätze unter die Definition “weitläufige Außenanlage”. Die Nutzung der weitläufigen Außenanlagen ist nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Es darf keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen. Sollten Sie Ihre Anlage nicht eingruppieren können, wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Behörde.
Vereinssitzungen dürfen nicht stattfinden.
Weitere Informationen des Verbandes: https://www.wsv1850.de/infothek/alles-zum-thema-corona/zum-aushang-im-verein
Waffenrecht
Waffenrecht: Letzte Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten
Zum 1. September sind nun die letzten Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Informationen dazu können auf den Seiten des Deutschen Schützenbundes e.V. und des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V. eingesehen werden.
https://www.wsv1850.de/waffenrecht/aktuelles
Trainingszeiten und aktuelle Termine
freitags | 19:00 – 20:00 Uhr Jugend |
freitags | 19:30 – 22:00 Uhr |
sonntags | 10:00 – 12:00 Uhr |
behördlich vorerst untersagt! | |
Wirtschaft (an jedem 2. und 4. Sonntag im Monat geöffnet) |
Freitagabend ab 19.30 Uhr, Sonntag irgendwann im nächsten Jahr!
behördlich vorerst untersagt! |
Neueinsteiger und auch diejenigen, die wieder beginnen möchten, sind jederzeit herzlich willkommen. Bei Interesse (egal, für welche Disziplin) einfach zu den oben genannten Trainingszeiten im Schützenhaus unverbindlich vorbeischauen. Wir freuen uns über jedes neue Gesicht, ob jung oder alt, dass unseren Verein erweitert.
Die Wirtschaft unseres Vereinsheims ist jede Woche am Freitagabend ab 19.30 Uhr und an jedem 2. und 4. Sonntag im Monat für jedermann geöffnet.