Württembergische Meisterschaften 2019

Die Württembergische Meisterschaft 2019 hat bereits begonnen. Auch der SV Gruibingen nimmt an den Meisterschaften in den Disziplinen Luftgewehr (LG), Zimmerstutzen (ZISTU) und 25m Pistole (25M P) teil. Die Wettkämpfe für die Gruibinger beginnen am 01.06.2019 und dauern bis zum 29.06.2019 an. Nachstehende Schützen haben bei den Bezirksmeisterschaften die Zulassungszahlen für die Landesmeisterschaften erreicht und dürfen nun starten:

  • Martin Abt in den Disziplinen LG, ZISTU, 25M P in der Klasse Herren 1,
  • Elias Eberhardt in den Disziplinen LG, LG 3-ST in der Klasse Jugend,
  • Tobias Gölz in den Disziplinen LG, ZISTU in der Klasse Herren 1,
  • Tobias Müller in der Disziplin LG in der Klasse Herren 1 und
  • Alexandra Penzeck in der Disziplin LG in der Klasse Herren 1 in der Frauen ebenfalls startberechtigt sind.

In den Disziplinen LG und ZISTU wird auch jeweils an den dazu vorgesehenen Mannschaftswettbewerben teilgenommen. Die Zulassungszahlen zu den Meisterschaften, wichtige Hinweise wie Startberechtigung, Adresse & Hinweise zu den Austragungsorten, Anfahrtsskizze & Parkmöglichkeiten WSV-Schulungszentrum in Ruit, Dieselfahrverbot in Stuttgart, Straßensperrungen in Stuttgart am 25./26.05.2019 etc. können auf der Homepage des Württembergischen Schützenverbandes eingesehen werden.

Zulassungszahlen gesamt LM 2019

Ausschreibung Württembergische Meisterschaft_2019_Stand 08.05.2019

AUSNAHMEGENEHMIGUNG VOM DIESEL-FAHRVERBOT FÜR DIE WÜM IN STGT.-HESLACH

Der Landesverband erhielt von der Stadt Stuttgart die Mitteilung, dass dem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die Starter in Stuttgart-Heslach an den Wochenenden

31.05.- 02.06.2019, 14.06.- 16.06.2019, 21.06.- 23.06.2019 sowie 28.06.- 30.06.2019

stattgegeben wurde. Die Ausnahmegenehmigung umfasst die An- und Abfahrt der Teilnehmer zum Veranstaltungsort um die Sportgeräte (Waffen) zu transportieren sowie ggf. die Fahrt zum Übernachtungsort. (Quelle: www.wsv1850.de)

Die Ausnahmegenehmigung ist nur zusammen mit der Teilnahmebestätigung des WSV (= Startkarte) gültig und ist mit dieser mitzuführen.