Jedermannschießen 2024

Zu unserem diesjährigen Jedermannschießen laden wir alle örtlichen Vereine, Vereinigungen (Stammtische, Clubs usw.), Institutionen (Firmen, Behörden) sowie private Mannschaften recht herzlich ein.

Austragungsmodus:

Fünf Schützen bilden eine Mannschaft. Es können beliebig viele Mannschaften gemeldet werden. Jeder Schütze erhält 10 Schuss mit dem Luftgewehr und ist nur für eine Mannschaft startberechtigt. Der Schütze darf eine vom Schützenverein bereitgestellte Auflage verwenden.

Geschossen wird auf Blatt’l, das bedeutet, dass nicht die Ringzahl entscheidend ist, sondern wie genau der Schuss in der Mitte platziert ist. Es wird nur der beste Schuss gewertet. Kein Nachkauf! Kein Probeschießen!

Durch diesen Austragungsmodus spielt das Glück eine große Rolle und jede Mannschaft ist damit in der Lage, einen der zehn Pokalränge zu erringen. Weiterhin erhalten die besten Mannschaften Sachpreise.

Aktive Gewehrschützen, die in diesem und im vergangenen Jahr an Meisterschaften oder Rundenwettkämpfen teilgenommen haben, sind nicht startberechtigt.

Es erfolgt eine getrennte Einzelwertung nach Frauen, Männern und Jugendlichen (bis einschl. Jahrgang 2006). Die besten Schützinnen bzw. Schützen je Klasse erhalten Sachpreise.

Jugendliche sind ab dem 12. Lebensjahr mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten startberechtigt.

Schießzeiten:   Freitag,      26. April 2024 von 18:00 bis 21:00 Uhr

Sonntag,   28. April 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr

Freitag,      3. Mai 2024 von 18:00 bis 21:00 Uhr

Sonntag,   5. Mai 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr

Startgeld:          15,00 Euro  pro Mannschaft

Siegerehrung:  Donnerstag, den 9. Mai gegen 16:30 Uhr

                            beim Vatertags-Hock am Schützenhaus.

Auf die Teilnahme zahlreicher Mannschaften und Schützen freut sich

das Schützenverein-Team

 Datenschutz

Veröffentlichungen von personenbezogenen Daten sind Bestandteil des Jedermannschießens. Jeder Teilnehmer stimmt den Bedingungen der Ausschreibung zu und erkennt diese an. Mit der Teilnahme am Jedermannschießen erklärt sich der Teilnehmer auch mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und Veröffentlichung der Ergebnisse in Aushängen, im Internet und in Publikationen einverstanden. Es bedarf hierzu keiner zusätzlichen schriftlichen Erklärung. Eine dauerhafte Verfügbarkeit von Ergebnislisten im Internet beeinträchtigt nicht die Persönlichkeitsrechte.

Eine Ergebnisliste darf nach dem Datenschutzgesetz Name, Vorname, Wettkampfklasse (Altersklasse), Nennung der Mannschaft veröffentlichen. Schützen, die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der eigenen Daten bestehen und dies vor dem Wettkampf erklären, können nicht am Jedermannschießen teilnehmen. Dem Wunsch eines Schützen, der erst nach dem Wettkampf eine Nichtveröffentlichung seines Ergebnisses wünscht, kann nicht entsprochen werden.

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